Die Stille Gesellschaft und ihre steuerliche Behandlung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

In der Anlage KAP der Einkommensteuererklärung ist in Zeile 10 von sogenannten Stillhalterprämien die Rede. Diese beziehen sich auf eine stille Gesellschaft.

Dabei handelt es sich laut deutschem Recht um eine Sonderform der Gesellschaft, bei der eine juristische oder natürliche Person über eine Einlage eine stille Beteiligung an dem Handelsgewerbe einer anderen natürlichen oder juristischen Person erhält.

Rechtliche Grundlage sind die Paragraphen 230 bis 236 des Handelsgesetzbuches (HGB).

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Was bedeutet stille Gesellschaft?

Die Begriffe Beteiligung und Gesellschaft sind dabei leicht irreführend, weil dies den Eindruck erweckt, dass ein Gesellschafter durch seine Einlage zum Miteigentümer wird. Dies ist nicht der Fall: Er tauscht seine Einlage gegen einen Teil des Gewinns.

Die Einlage geht im Gegenzug in das Betriebsvermögen des Inhabers der Firma über. Stille Gesellschaft bedeutet also, dass der Gesellschafter keine Entscheidungsrechte durch seine Beteiligung gewinnt.

Anlage KAP
Zeile 7-10

Steuerliche Behandlung durch den Gesellschafter bzw. den Inhaber

Betriebliche SituationSteuerliche Behandlung durch den GesellschafterSteuerliche Behandlung durch den Inhaber
GewinneEinkünfte aus KapitalvermögenGewerbliche Einkünfte
VerlusteKeine Auswirkung bei entsprechendem Gesellschaftervertrag. Ansonsten gilt § 15a EStG, eventuell Werbungskosten.Keine Steuerpflicht, keine Auszahlungspflicht an den Beteiligten.
AufwendungenWerbungsausgaben oder ohne Belang.Betriebsausgaben im Sinne von Werbungskosten.
Auszahlung der GewinnanteileInhaber erhält Kapitalertragssteuer ein.Abzugsfähig von seinem eigentlichen Gewinn.

Weitreichende Vertragsfreiheit für beide Parteien

Kommt eine stille Gesellschaft zustande, werden sowohl dem Gesellschafter als auch dem Inhaber weitreichende Freiheiten bei der Gestaltung des Vertrags eingeräumt. So kann beispielsweise ausgeschlossen werden, dass der an der Gesellschaft Beteiligte an einem Verlust beteiligt wird.

Sind beide Parteien einverstanden, kann der Kontrakt auch eine Klausel enthalten, welche dem Gesellschafter doch Einfluss gibt. Allerdings bleiben hier starke Einschränkungen bestehen: Nicht möglich ist es beispielsweise, dass ein Gesellschafter eine Position in der Geschäftsführung oder eine öffentliche Vertretung des Unternehmens übernimmt.

Die Auflösung des Gesellschaftsvertrags geschieht entweder durch eine Insolvenz des fraglichen Unternehmens, nach Ablauf des Kontrakts oder den sonstigen Kündigungsverfahren, die in diesem festgelegt worden sind.

Bis dahin ist es unabdingbar, dass der stille Anteilhaber stets für seine Beteiligung einen Anteil am Gewinn erhält. Dies ist auch nicht durch den Vertrag über die stille Gesellschaft aufhebbar. Geschieht dies nicht, gilt die stille Gesellschaft ebenfalls als aufgelöst.

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Steuerliche Behandlung für Gesellschafter und Inhaber

Seine Beteiligung an den Gewinnen des Unternehmens gelten für den an der Gesellschaft Beteiligten als Einkünfte aus Kapitalvermögen und werden entsprechend steuerlich behandelt.

Dies bedeutet, die Wertveränderung des Unternehmens ist für ihn ohne Belang. Für ihn zählt nur der Geschäftserfolg der Firma. Für den Inhaber sind die ermittelten Gewinne seine normalen Einkünfte.

Einzelnachweise


  1. Bundesministerium der Justiz: Abgabenordnung (AO) § 150 Form und Inhalt der Steuererklärungen
  2. Bundesministerium der Justiz: Handelsgesetzbuch § 230 - § 236
  3. Bundesministerium der Justiz: Abgabenordnung (AO) § 149 Abgabe der Steuererklärungen

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