Anlagen zur Steuererklärung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Keine Einkommensteuererklärung ist ohne Anlagen vollständig. Dennoch passiert es immer wieder, dass die Deutschen falsche oder nicht vollständige Dokumente einreichen. Diese Fehler lassen sich leicht vermeiden, denn die Anlagen folgen eigentlich einem einfachen Ordnungsprinzip.

Wenn man diesem folgt, vermeidet man unnötige Verzögerungen durch nachträgliches Einreichen von Unterlagen.

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Welche Anlagen zur Steuererklärung gibt es?

Grundsätzlich lassen sich die Anlagen in zwei Kategorien unterscheiden: Nachweise für Einkünfte sowie Nachweise für einen berechtigten Steuerabzug.

Folgende Dokumente stehen bereit, um die Angaben auf dem Mantelbogen der Einkommensteuererklärung im Detail auszuführen:

  • Anlage Vorsorgeaufwand
  • Anlage AUS
  • Anlage AV
  • Anlage AVEÜR
  • Anlage EÜR
  • Anlage Forstwirtschaft
  • Anlage FW
  • Anlage G
  • Anlage 7g Ansparabschreibungen
  • Anlage 34a
  • Anlage K
  • Anlage KAP
  • Anlage Kind
  • Anlage L
  • Anlage N
  • Anlage N-GRE
  • Anlage R
  • Anlage S
  • Anlage St
  • Anlage SO
  • Anlage U
  • Anlage Unterhalt
  • Anlage V
  • Anlage VL
  • Anlage Weinbau
  • Anlage Zinsschranke

Welche Anlagen brauche ich für meine Einkommensteuererklärung?

Die wichtigste Anlage schlüsselt das eigene Einkommen auf: Arbeitnehmer geben die Anlage N ab. Handelt es sich um Grenzgänger, müssen diese das Dokument N-GRE mit der Einkommensteuererklärung abgeben.

Selbständige wählen die Anlage S. Wurden Teile der Einkünfte im Ausland erwirtschaftet, ist das Dokument mit der Kennung AUS einzureichen. Einkünfte aus Vermietungen und Verpachtungen sind in der Anlage V anzugeben. Das Dokument VL ist dazu vorgesehen, um auf diesem die vermögenswirksamen Leistungen, die man vom Arbeitgeber bekommt, aufzuschlüsseln.

Gibt es weitere Einkünfte, die beispielsweise aus Renten bezogen werden, ist die Anlage R auszufüllen. Einkommen aus Kapitalerträgen werden in der Anlage KAP kenntlich gemacht. Diese ist jedoch nur dann auszufüllen, wenn man die Abgeltungssteuer zurückerhalten möchte. Durch diese Abgabe ist die Steuerschuld ansonsten abgeglichen und muss nicht eingereicht werden.

Wer Ausgaben absetzen möchte, die der Vorsorge dienten, muss das mit 'Vorsorgeaufwand' überschriebene Dokument ausfüllen. Die Anlage AV dient der Absetzung der Beiträge für die Altersvorsorge als Sonderausgaben. Kinder werden in dem Dokument KIND berücksichtigt.

Aufpassen muss man, wenn man Unterhaltszahlungen absetzen möchte. Die Zahlungen an getrennt lebende oder geschiedene Partner erfolgt über die Anlage U. Das Dokument Unterhalt ist hingegen für bedürftige Personen vorgesehen. Diese Zahlungen werden als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt.

Die restlichen Anlagen sind Spezialfälle, die für Gewerbetreibende von Interesse sind.

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Welche Vorschriften gelten für die Abgabe der Anlagen?

Das Gesetz schreibt vor, dass jede Anlage auf einem amtlichen Vordruck abzugeben ist. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Wer seine Steuererklärung papierlos über ELSTER übermittelt, darf die Zusammenfassung ausdrucken und dem zuständigen Finanzamt zusenden. Die Zusammenfassung wird von dem Programm direkt bereitgestellt.

Einzelnachweise


  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz
  2. Bundesministerium der Justiz: Abgabenordnung (AO) § 149 Abgabe der Steuererklärungen

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